Ordnungswidrigkeitenrecht Mönchengladbach

Ordnungswidrigkeitenrecht Mönchengladbach

Ordnungswidrigkeitsverfahren meist im Rahmen des Verkehrsrechts

Den Begriff Ordnungswidrigkeiten verbinden sicherlich viele mit dem Verkehrsrecht – und das aus gutem Grund. Denn die meisten Ordnungswidrigkeitsverfahren kommen durch verkehrsrechtliche Delikte zustande. Oft geht es um Verfehlungen wie der Abstandsunter- oder der Geschwindigkeitsüberschreitung, das Überfahren einer roten Ampel (gleichermaßen für Fußgänger wie Autofahrer), Parken im Halteverbot u. ä.. Die Betroffenen werden dann regelmäßig mit der Zahlung von Bußgeldern konfrontiert und müssen – je nach Schwere des Delikts – mit Punkteeintragungen im Fahreignungsregister vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg rechnen. Wie in vielen Rechtsgebieten sind die Grenzen zwischen Ordnungswidrigkeit und Strafrecht bzw. Verkehrsstrafrecht fließend. Allein aus diesem Grund ist die rechtzeitige Hinzunahme eines Rechtsanwalts oder Fachanwalts nicht nur sinnvoll, sondern wichtig!

Bei Ordnungswidrigkeiten schnell zum Rechtsanwalt!

Eintragungen im Fahreignungsregister sollten tunlichst vermieden werden, denn seit der Punktereform im Mai 2014 müssen Sie statt erst mit 18 schon ab 8 Punkteeintragungen mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Insbesondere für Berufskraftfahrer ist der Fahrerlaubnisentzug oder Führerscheinentzug praktisch mit einem (temporären) Berufsverbot gleichzusetzen. Die Hinzunahme eines im Verkehrsrecht bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht erfahrenen Rechtsanwalts ist gerade in solchen Fällen dringend geboten. Gerne können Sie sich bei Problemen an meine Kanzlei in Mönchengladbach wenden.

Wie bewertet das Punktesystem verschiedene Delikte?

Das Punktesystem bewertet Verkehrsverstöße wie folgt:

  • 1 für "schwere Verstöße"
  • 2 für "sehr schwere Verstöße"
  • 3 für "Straftaten"

Diese Beschreibungen sind natürlich recht abstrakt und sollen anhand folgender konkreter Beispiele verdeutlicht werden.

  • Fahren Sie mit Ihrem Auto obwohl dieses keine Zulassung hat, müssen Sie mit einem Punkt in Flensburg rechnen.
  • Wenn Sie alkoholisiert oder unter sonstigem Drogeneinfluss am Steuer erwischt werden, müssen Sie mit einer Ahndung von zwei Punkten rechnen. Hier müssen Sie bereits damit rechnen, dass gegen Sie ein ein- oder mehrmonatiges Fahrverbot verhangen wird.
  • Bei Straftaten wie z. B. Nötigung im Straßenverkehr oder unterlassener Hilfeleistung nach einem Unfall, gehen drei Punkte auf Ihr Konto und es droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Sie sehen also, dass die angesprochene 8-Punktegrenze sehr schnell erreicht sein kann und die Verjährung tritt bei besonders schweren Delikten nach frühestens 10 Jahren ein! Sind außerdem Tatbestände des Strafrechts erfüllt, müssen Betroffene mit weiteren Folgen wie z. B. Sperrfristen für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis etc. rechnen. Wenden Sie sich in solchen Fällen unbedingt an einen Anwalt oder Fachanwalt. Als autobegeisterter Anwalt mit verkehrs- und strafrechtlichem Tätigkeitsfokus, bin ich Ihr Partner in Sachen Ordnungswidrigkeiten.

Gegen Bußgeldbescheide vorgehen? – Oft erfolgversprechend!

"Kleinere" Verstöße haben zwar keine Punkteintragungen im Fahreignungsregister zur Folge, ziehen aber ein Bußgeld mit sich. Ob Sie – insbesondere bei kleinen Beträgen – den Bescheid anfechten oder doch einfach zahlen möchten, müssen Sie für sich entscheiden. Aber bei größeren Beträgen bzw. höheren Bußgeldern hat die Erfahrung hat gezeigt, dass Bußgeldbescheide regelmäßig erfolgreich angefochten werden können. Die Angriffspunkte reichen von Ungenauigkeiten der Messstationen bis hin zu formellen Fehlern in den Bescheiden selbst.

Als im Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsrecht erfahrener Rechtsanwalt aus Mönchengladbach prüfe ich für Sie gerne Ihren Bußgeldbescheid und die Erfolgsaussichten. Insbesondere wenn solche Bescheide zusammen mit Eintragungen im Register einhergehen, ist eine juristische Prüfung sehr zu empfehlen!

Jetzt Kontakt aufnehmen

Sie wurden wegen Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt? Ihnen drohen ein Fahrverbot oder der Führerscheinverlust? Oder haben Sie allgemeine Fragen zu Ordnungswidrigkeiten / Bußgeldverfahren? Welches Anliegen Sie auch haben, gerne beantworte ich Ihre Fragen oder unterstütze Sie bei konkreten Problemen. Schreiben Sie mir eine E-Mail, rufen Sie mich an oder nutzen Sie das Kontaktformular auf meiner Website. Gerne empfange ich Sie in meiner Mönchengladbacher Kanzlei. Selbstverständlich stehe ich meinen Mandanten auch über Ordnungswidrigkeitenverfahren hinaus nicht nur als Anwalt, sondern auch als Ansprechpartner für Autobegeisterte.

 
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