Verkehrsunfälle

Die Abwicklung eines Verkehrsunfalls gehört in die Hände eines erfahrenen Rechtsanwalts. Ich habe bereits mehr als 220 Mandanten gegenüber der Haftfplichtversicherung des Unfallgegners oder der eigenen Kaskoversicherung erfolgreich vertreten. Ich sorge dafür, dass Sie den Ihnen zustehenden Schadensersatz bekommen und gehe aktiv gegen die ungerechfertigten Kürzungen der Versicherungen vor.

Ein Verkehrsunfall stellt für die meisten Menschen ein traumatisches Erlebnis dar, welches sie psychisch längere Zeit belasten kann. Allerdings sind nach einem Verkehrsunfall verschiedene organisatorische Dinge zu erledigen. Der Schaden muss bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung und der eigenen (Voll-)Kaskoversicherung gemeldet werden und unter Umständen ist eine Zeugenaussage oder Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erforderlich beziehungsweise sinnvoll. Auch ist eventuell ein Sachverständigengutachten und die Reparatur des Unfallwagens zu veranlassen und ein Mietwagen oder Werkstattwagen zu beschaffen. Schlussendlich ist dann noch mit der gegnerischen Versicherung über die Schuldfrage und die Höhe des Schadensersatzes zu verhandeln. Hier empfiehlt es sich, möglichst früh – am besten direkt nach dem Unfall – einen Rechtsanwalt einzuschalten, um den Informationsfluss an die gegnerische Versicherung steuern und kontrollieren zu können.

Aufgrund der angespannten finanziellen Situation der Haftpflichtversicherungen haben diese damit begonnen, bei einem Verkehrsunfall regelmäßig drastische und überwiegend oft rechtswidrige Kürzungen der Schadensersatzsumme vorzunehmen. Ein rechtlicher Laie beißt bei der Versicherung dann auf Granit und muss sich mit deutlich zu wenig Schadensersatz abspeisen lassen.

Ich trete diesem aktiven Schadensmanagement der gegnerischen Haftpflichtverischerung entgegen und sorge dafür, dass Sie dem Schadensersatz erhalten, der Ihnen nach Recht und Gesetz zusteht. Es reicht, dass Sie der Verkehrsunfall psychisch belastet. Er muss Sie nicht auch noch finanziell belasten.

Regelmäßig werde ich von meinen Mandanten mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen betraut. Hierbei kehren verschiedene Fragen regelmäßig wieder. Im Foglenden habe ich versucht, einige dieser Fragen zumindest kurz mit einer ersten Antwort zu beantworten:

Wer bereits einmal in einem Verkehrsunfall mit einem eigenen KFZ verwickelt war, der weiß, dass dies eine sehr belastende und emotionale Erfahrung sein kann. In einem solchen Ausnahmezustand hat man verständlicherweise Besseres zu tun, als sich um die Geltendmachung der entstandenen Schäden zu kümmern. Unter Umständen ist man vielleicht sogar verletzt und hat keine Zeit, sich um den Ersatz der entstandenen Schäden zu kümmern.

Ich sorge dafür, dass Sie sämtliche Ihnen zustehende Schadensersatzpositionen ersetzt bekommen und so nicht auf bares Geld verzichten müssen.

Die Kosten für meine Inanspruchnahme muss bei einem unverschuldten Verkehrsunfall die gegnerische Versicherung tragen.

Anders als bei einem Sachverständigen gibt es keine sog. Bagatellgrenze. Selbst bei einem geringfügigen Schaden von ca. 50,00 € ist die gegnerische Versicherung zur Zahlung der Rechtsanwaltsgebühren verpflichtet. Dies gilt auch bei einer sog. fiktiven Abrechnung des Schadens. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, so übernimmt diese im Falle einr Verschuldensquotelung die restlichen Rechtsanwaltsgebühren.

Der KFZ-Versicherungswirtschaft geht es finanziell nicht gut. Aufgrund des von einem großen Versicherer aus Oberfranken angezettelten Preiskampfes wurden Jahr um Jahr die Versicherungsbeträge gesenkt, um die Kunden von einem Wechsel zur Konkurrenz abzuhalten.

Das Konzept der Versicherungen ist darauf angewiesen, mit den am Jahresanfang erhaltenen Versichertenbeiträgen am Kapitalmarkt Gewinne zu erwirtschaften.

Von Jahr zu Jahr ging die Höhe der Versicherungsbeiträge zurück und die Gewinnmöglichkeiten am Kapitalmarkt sind seit der weltweiten Finanzkrise im Jahr 2008 stark geschrumpft. Die Versicherungen haben nun also weniger Geld zur Verfügung und können mit diesem auch nur noch geringere Gewinne erwirtschaften.

Dies führt dazu, dass die KFZ-Versicherungen nach Kräften versuchen zu sparen.

Hierbei haben die KFZ-Versicherungen ein großes Einsparpotential für sich entdeckt und erschlossen:

Die Kürzung des gezahlten Schadensersatzes.

Ein Großteil dieser Kürzungen ist rechtswidrig, da dem Geschädigten schlicht und einfach der ihm gesetzlich zustehende Schadensersatz nicht oder nicht in voller Höhe gezahlt wird. Die Rechtsprechung hierzu ist vielfältig und in den meisten Fällen unterliegen die KFZ-Versicherungen.

Ich helfe Ihnen dabei, die von der Versicherung vorgenommenen Kürzungen zu vermeiden oder zumindest zu gering wie möglich zu halten.

Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung nach § 1 Pflichtversicherungsgesetz. Dies bedeutet, dass der Halter eines KFZ dazu verpflichtet ist, eine solche Haftpflichtversicherung abzuschließen, wenn er das KFZ benutzen/fahren/bewegen möchte.

Die Haftpflichtversicherung kommt für die „durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden“ (§ 1 Pflichtversicherungsgesetz) auf. Dies bedeutet, dass Ihre Haftpflichtversicherung immer dann einstehen muss, wenn andere Personen durch Ihr Fahrzeug einen Schaden erleiden.

Die Haftpflichtversicherung ermöglicht es dem Geschädigten des Verkehrsunfalls den Ersatz seiner Schäden bei einer finanzstarken Versicherung und nicht nur direkt bei dem gegebenenfalls finanziell nicht so gut aufgestellten Unfallgegner geltend zu machen.Üblich sind heute Höchstdeckungssummen von 50 bis 100 Millionen Euro pro Schadensfall. Diese Summen sind jedoch nur in Ausnahmefällen erforderlich. Wenn man sich jedoch einmal vor Augen führt, wie teuer es werden könnte, wenn zwei Gefahrguttransporte auf einer Brücke verunfallen, es zu einem Brand kommt, der dazu führt, dass die Brücke erneuert werden muss, das Gefahrgut den Boden unter der Brücke verunreinigt und dieser abtransportiert und entsorgt werden muss und schlussendlich noch Personenschäden mit unter Umständen lebenslangen Schmerzensgeld- oder Verletztenrentenansprüchen auftreten, so werden die hohen Deckungssummen nachvollziehbar.

Kosten für einen Mietwagen

Ihr Fahrzeug ist unfallbedingt nicht fahrbereit oder verkehrssicher, Sie sind jedoch dringend auf Mobilität angewiesen. In einem solchen Fall können Sie sich einen Mietwagen nehmen. Die Kosten hierfür muss die gegnerische Haftpflichtversicherung im Rahmen der Orts- und Marktüblichkeit tragen. Ich helfe Ihnen dabei, die entstandenen Mietwagenkosten bei der gegnerischen Versicherung ersetzt zu bekommen.

Schmerzensgeld

Sie haben sich bei dem Verkehrsunfall eine Verletzung zugezogen. Es ist hierbei unerheblich, ob es sich um ein Schleudertrauma, einen Knochenbruch oder eventuell um eine Gehirnerschütterung handelt. Ihnen steht für den erlittenen Schmerz Schadensersatz von der gegnerischen Versicherung zu. Ich helfe Ihnen dabei, anhand der bestehenden Rechtsprechung zu bewerten, wie hoch dieses Schmerzensgeld ausfallen muss und diesen Betrag bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.

Kosten für einen Gutachter / Sachverständigen

Sobald durch den Verkehrsunfall an Ihrem KFZ ein Schaden von über 715,00 € entstanden ist, sollten Sie bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall einen Sachverständigen / einen Gutachter zur Ermittlung des tatsächlich entstandenen Schadens hinzuziehen. Die Grenze von ca. 715,00 € hat der Bundesgerichtshof als sog. Bagatellschadensgrenze festgelegt. Sobald diese Bagatellgrenze überschritten ist, haben Sie den Anspruch darauf, dass die gegnerische Versicherung die Kosten des Sachverständigen / des Gutachters trägt. Bei der ersten Einschätzung der Schadenshöhe hilft Ihnen die Autowerkstatt Ihres Vertrauens. Ich helfe Ihnen dabei, diese Gutachterkosten auch tatsächlich von der gegnerischen Versicherung ersetzt zu bekommen.

Nutzungsausfall

Ihr Fahrzeug ist unfallbedingt nicht mehr verkehrssicher oder fahrbereit, Sie sind aber nicht dringend auf ein Ersatzfahrzeug angewiesen. In diesem Fall können Sie bei der gegnerischen Versicherung Ersatz für den Nutzungsausfall geltend machen. Ich helfe Ihnen dabei, die Höhe und Dauer des Nutzungsausfalls zu bestimmen und diesen bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.

Verdienstausfall

Sie sind Arbeitnehmer oder selbstständig und aufgrund des Verkehrsunfalls konnten Sie nun mehrere Tage oder Wochen nicht arbeiten. Sie haben einen Anspruch auf den Ersatz des Ihnen hierdurch entstandenen finanziellen Schadens. Ich helfe Ihnen bei der Ermittlung der Höhe und der Durchsetzung des Schadensersatzes.

Weitere Schadenspositionen

Es können noch verschiedene weitere Schadenspositionen entstehen. Die zuvor näher beschriebenen sollen lediglich einen kleinen Einblick gewähren. Ich helfe Ihnen dabei, dass keine Positionen übersehen werden und Sie den Schadensersatz erhalten, der Ihnen zusteht.

Als Geschädigtem steht es Ihnen frei, ob Sie Ihr Fahrzeug tatsächlich reparieren lassen oder den Schaden fiktiv abrechnen.

Bei der tatsächlichen Abrechnung lässt der Geschädigte das Fahrzeug tatsächliche reparieren und fordert die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten bei der gegnerischen Versicherung ein.

Bei einer fiktiven Abrechnung wird das Fahrzeug, aus welchen Gründen auch immer, nicht repariert. Die Bezifferung des Schadens erfolgt nicht anhand einer Reparaturrechnung, sondern anhand eines Kostenvoranschlags oder eines Sachverständigengutachtens. Bei kleineren, unter Umständen nur kosmetischen Schäden, hat diese Art der Abrechnung durchaus Vorteile. Allerdings muss man sich hier darüber im Klaren sein, dass das eigene Fahrzeug dann nicht wieder instandgesetzt wird.

Eine Kaskoversicherung versichert Ihr KFZ gegen Schäden, die nicht von einer gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden.

Es gibt sog. Teil- und Vollkaskoversicherungen.

Die Teilkaskoversicherung versichert das Fahrzeug gegen verschiedene Gefahrenszenarien, wie z.B. Glasbruch, Hagel, Überschwemmung, Wildschäden. Der Umfang der versicherten Risiken ergibt sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag.

Eine Vollkasko umfasst neben den Leistungen einer Teilkaskoversicherung auch noch solche Schäden, die durch menschliches Verhalten am versicherten Fahrzeug entstehen können. Hierzu zählen z.B. Schäden, die der Halter selbst am eigenen Fahrzeug verursacht hat sowie Schäden durch Vandalismus oder Fahrerflucht, bei denen der Verursacher nicht ermittelt werden kann.

Bei den Kaskoversicherungen gelten die gleichen Überlegungen zu der finanziellen Situation der Versicherungsgesellschaften. Auch hier sind die Versicherer dazu übergegangen, die geltend gemachten Ansprüche radikal zu kürzen.

Ich helfe Ihnen bei der Geltendmachung der Ansprüche gegenüber Ihrer Kaskoversicherung und helfe Ihnen dabei, Kürzungen zu vermeiden.

 
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Rechtsanwalt Gregor U. Quodbach

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