Rechtsanwalt Gregor U. Quodbach
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Ein Testament oder einen Erbvertrag sollte jeder errichten. Die vom Gesetzgeber vorgegebene sogenannte gesetzliche Erbfolge kann in einer geringen Zahl von Fällen zu dem vom Erblasser gewünschten Ergebnis führen. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle sind die vom Gesetzgeber vorgegebenen Regelungen jedoch nicht ausreichend und führen zu ungewünschten Ergebnissen oder Streit innerhalb der Erben oder der Familie.
Es ist in diesem Zusammenhang wichtig sich vor Augen zu führen, dass man ein Testament oder einen Erbvertrag im Regelfall nicht für sich selber errichtet, sondern deshalb, damit die Erben und Vermächtnisnehmer Klarheit über den Willen des Erblassers haben und sich später nicht zerstreiten. Sinnvoll ist in diesem Zusammenhang auch regelmäßig die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers, denn dieser ist dazu verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die von Ihnen errichteten Regelungen auch von allen Erben beachtet und umgesetzt werden.
Gerne unterstütze ich Sie dabei, ein Testament oder einen Erbvertrag so zu errichten, dass die Regelungen zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis führen. Ich werde Sie über den gesamten Erstellungsprozess fachkundig begleiten und nach Errichtung der letztwilligen Verfügung dafür Sorge tragen, dass diese bei dem zuständigen Nachlassgericht hinterlegt wird. Hierdurch wird sichergestellt, dass Ihr Testament oder Erbvertrag im Erbfalle auch gefunden und durchgesetzt wird.
Sollten Sie selber Erbe oder Vermächtnisnehmer geworden sein, so bin ich Ihnen gerne dabei behilflich, Testament oder Erbvertrag des Erblassers entsprechend auszulegen oder auch einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gegenüber den anderen Erben durchzusetzen.