Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten

Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Probleme mit den Bußgeldstellen oder der Staatsanwaltschaft zügig einer Lösung zuzuführen und das für Sie bestmögliche Ergebnis herauszuholen. Droht ein Fahrverbot, der Entzug der Fahrerlaubnis oder eine MPU? Kontaktieren Sie mich.

Auch bei den folgenden Problemen bin ich Ihnen gerne behilflich:

  • Abwicklung von KFZ-Kaufverträgen
  • Betrug durch „Drehen“ am Tacho
  • Mängel an Fahrzeug und Zubehör
  • Fahrverbote und Entzug der Fahrlerlaubnis
  • Anordnung einer MPU

Welche Probleme können sich stellen und wie kann ich Ihnen dabei behilflich sein?

Ein Verkehrsunfall kann aus verschiedenen Gründen passieren. Es kann sein, dass das Fahrzeug mit oder ohne Wissen des Halters nicht mehr verkehrssicher war. Es kann sein, dass es durch einen Verstoß gegen die StVO zum Unfall kam, d. h. jemand fuhr z. B. zu schnell oder hat einem anderen die Vorfahrt genommen. Unter Umständen können diese Ursachen mit dem Gesetz geahndet werden und es wird ein Ordnungswidrigkeiten(OWi)-Verfahren oder ein Bußgeldverfahren durch die zuständige Behörde eingeleitet. Auch kann es vorkommen, dass die Behörden wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (umgangssprachlich: Fahrerflucht) ermitteln.

Ein Verkehrsunfall kann jedoch auch Folgen haben, die der Gesetzgeber durch Straf- und Bußgeldvorschriften sanktioniert hat. So kann es zu Verletzung oder Tod von Menschen kommen oder es kann erheblicher Sachschaden entstehen. In solchen Fällen kann es sein, dass die Behörden z. B. wegen fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässigem Totschlags oder wegen Sachbeschädigung ermitteln.

Falls Sie Ziel eines solchen behördlichen Ermittlungsverfahrens sind, sollten Sie mich mit der Wahrung Ihrer Interessen beauftragen. Ich nehme Einsicht in die Ermittlungsakte und stimme das weitere Vorgehen eng mit Ihnen ab, damit Ihre Interessen möglichst umfassend gewahrt werden.

 
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Kontakt

Rechtsanwalt Gregor U. Quodbach

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