Rechtsanwalt Gregor U. Quodbach
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Sie sind gesetzlicher Erbe, doch der Erblasser hat Sie in seinem Testament enterbt? Dann haben Sie zumindest ein Anrecht auf den sog. kleinen Pflichtteil, der die Hälfte des regulären Pflichtteils beträgt. Dieses Anrecht wird Pflichtteilsergänzungsanspruch genannt. Nötigenfalls ist dieser gerichtlich gegen andere Erben durchzusetzen. Zunächst sollte der Erbe oder die Erben dazu aufgefordert werden, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen. Auf Grundlage dieses Nachlassverzeichnisses kann sodann errechnet werden, wie hoch Ihr Pflichtteilsergänzungsanspruch tatsächlich ist. Sodann sollte der Erbe oder die Erbengemeinschaft dazu aufgefordert werden, den entsprechenden Anteil herauszugeben. Regelmäßig spielen bei einer Enterbung starke Emotionen zwischen dem übergangenen Erben und den neuen Erben eine große Rolle. Es ist daher regelmäßig der Fall, dass die neuen Erben versuchen, dem übergangenen Erben Informationen vorzuenthalten oder durch fehlende Reaktion im Ungewissen zu lassen. Die Hinzuziehung eines versierten Rechtsanwaltes sollte spätestens dann geschehen, wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihnen nicht der gesamte Sachverhalt offenbart wird. Falls nötig, kann der Anspruch auf Erstellung eines Nachlassverzeichnisses sowie der eigentliche Pflichtteilsergänzungsanspruch gerichtlich im Rahmen einer Stufenklage durchgesetzt werden.
Ich helfe Ihnen gerne dabei, ihren Pflichtteil zu berechnen, diesen geltend zu machen und im Falle der beharrlichen Weigerung auch gerichtlich durchzusetzen.