Begleitung von Kauf und Verkauf von Immobilien

Jede Immobilie ist einzigartig - der Kaufvertrag des Notars ist jedoch selten auf die konkrete Immobilie zugeschnitten, sondern meist ein Standardtext. Der Notar vertritt weder die Interessen des Käufers noch die Interessen des Verkäufers, sondern sorgt im Ergebnis dafür, dass der Kaufvertrag rechtlich wirksam ist und umgesetzt werden kann.

Aus Sicht des Veräußerers oder Erwerbers einer Immobilie ist es immer sinnvoll, den Entwurf des Kaufvertrags gründlich prüfen zu lassen, damit es später keine unschönen Überraschungen gibt. Sobald der Notarvertrag einmal unterzeichnet worden ist, gibt es keine Möglichkeit mehr, diesen nachträglich abzuändern oder ohne großen Aufwand Ergänzungen zum Kaufvertrag vorzunehmen.

Gerne helfen wir Ihnen frühzeitig bei der Prüfung Ihres Kaufvertrags vor Vertragsschluss. Sofern Sie dies wünschen, entwickeln wir in Absprache mit dem Notar und unter Einbeziehung der Gegenseite zusätzliche Regelungen für den Kaufvertrag, damit Ihre Interessen bestmöglich gewahrt werden. In diesem Zusammenhang nehmen wir selbstverständlich auch Ortstermine mit Ihnen wahr, um die Angelegenheit besser einschätzen zu können. Erst durch das Kennenlernen der Immobilie sind wir dazu in der Lage, speziell auf Sie und Ihre Immobilie zugeschnittene Lösungen zu erarbeiten.

 
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Rechtsanwalt Gregor U. Quodbach

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