Rechtsanwalt Gregor U. Quodbach
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Das Mietrecht, unabhängig davon, ob es sich um ein Wohnraum- oder um ein Gewerbemietverhältnis handelt, ist eine komplexe Materie mit vielen Fallstricken. Aus Sicht des Vermieters geht es zum einen um Wirtschaftlichkeit und die Realisierung von Potentialen, zum anderen aber auch um Planbarkeit und Beständigkeit eines nachhaltigen passiven Einkommens. Gerne stehen wir Ihnen oder Ihrer Hausverwaltung als kompetenter Ansprechpartner in rechtlichen Angelegenheiten zur Seite.
Als Wohnungseigentümer sind Sie Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft, oder wie es seit der Neufassung des Wohnungseigentumsgesetz nunmehr heißt: einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdW). Auch diese Rechtsmaterie ist – nicht zuletzt aufgrund der im Jahr 2020 durchgeführten Novellierung – noch sehr im Fluss. Viele Gerichtsurteile aus der Vergangenheit können aufgrund der Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes nicht mehr 1-zu-1 auf aktuelle Problemstellungen übertragen werden. Ihre WEG möchte Ansprüche gegen ein einzelnes Mitglied der WEG oder gegen einen Dritten (z.B. einen Handwerksbetrieb) durchsetzen? Oder möchten Sie einen Anspruch gegen die WEG durchsetzen? Gerne sind wir Ihnen und Ihrer Hausverwaltung ein zuverlässiger Partner in sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten Ihrer WEG.