Maklerrecht

Die Courtage oder auch Provision des Maklers ist regelmäßig Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen, da unter Umständen auf der Gegenseite Unwissenheit über die komplexe und umfangreiche Tätigkeit des Maklers vorherrscht. Der weit überwiegende Teil der Arbeit eines Maklers erfolgt, ohne dass der Besteller (Käufer oder Verkäufer) hiervon etwas mitbekommt. Der Besteller sieht regelmäßig nur das Endergebnis – ein Käufer oder Verkäufer wurde gefunden – und nicht die Arbeit, die hierfür durch den Makler erbracht worden ist. Wir helfen Ihnen als Makler dabei, Ihre Ansprüche wirtschaftlich und erfolgreich durchzusetzen.

 
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Rechtsanwalt Gregor U. Quodbach

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