Allgemeines Strafrecht Mönchengladbach

Allgemeines Strafrecht

Meine Tätigkeit im Strafrecht erschöpft sich nicht nur auf den Gebieten des Betäubungsmittelstrafrechts sowie des Straßenverkehrsstrafrechts. Auch bestimmte Steuer- und Wirtschaftsbelange fallen in den Bereich des Strafrechts - dann namentlich unter dem Steuerstrafrecht bzw. Wirtschaftsstrafrecht - und erfordern aus fachlicher Sicht dringend die Hinzunahme eines Rechtsanwalts. Ebenso stehe ich meinen Mandanten auch bei Vorwürfen aus den Bereichen Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht zur Seite.

Wenn Sie mit einem strafrechtlichen Problemfall konfrontiert sind oder sogar schon ein Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft gegen Sie eingeleitet wurde, wird es höchste Zeit, einen Strafverteidiger zu kontaktieren! Gerade im Strafrecht sollten Sie ohne einen kompetenten Rechtsanwalt / Fachanwalt an Ihrer Seite keine Aussagen machen, sondern zunächst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Viele Personen, die sich der Polizei oder Staatsanwaltschaft gegenübersehen haben das Bedürfnis, den Sachverhalt aus ihrer eigenen Sicht richtig zu stellen. Hierbei passiert es leider allzu oft, dass man sich gerade nicht entlastet, sondern durch unbedachte Äußerungen sogar noch weiter in den Fokus der Ermittlungsbehörden bringt. Gerne stehe ich Ihnen in meiner Kanzlei in Mönchengladbach bei allen Fragen rund ums Strafrecht zur Verfügung.

Ich rate an dieser Stelle dringend davon ab, sich im Bereich des Strafrechts selbst verteidigen zu wollen und auf die Hilfe eines Rechtsanwalts zu verzichten, statt sich von diesem vertreten zu lassen. Wenn das Urteil in der ersten Instanz deutlich anders ausgefallen ist, als sich der oder die Beschuldigte dies gedacht hat, wachen die meisten auf und suchen Hilfe bei einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Strafrecht. Je nach Fall und dann bestehender Ausgangslage - denn was Sie einmal gesagt/mitgeteilt haben, ist in der Welt - kann es auch für einen im Strafrecht erfahrenen Rechtsanwalt schwierig werden "noch etwas zu retten". Versuchen sollte man es aber auf jeden Fall.

Was fällt unter das allgemeine Strafrecht?

Zu dem sogenannten allgemeinen Strafrecht zählen insbesondere solche Delikte, die wohl die meisten Menschen direkt mit dem Strafrecht assoziieren. Hier seien beispielhaft genannt:

  • Diebstahl
  • Betrug
  • Widerstand gegen die Staatsgewalt
  • Hausfriedensbruch
  • Körperverletzung
  • Beleidigung / üble Nachrede / Verleumdung
  • Nötigung
  • Totschlag
  • Raub
  • Mord
  • Notwehr

Bei sämtlichen strafrechtlichen Problemstellungen (Schwarzfahren, Widerruf der Bewährung, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, Berufsverbot, Beleidigung, Nötigung, Hehlerei, Betrug, Urkundenfälschung sowie den zuvor aufgezählten) stehe ich Ihnen als erfahrener Strafverteidiger aus Mönchengladbach selbstverständlich zur Seite.

Problematik bei Sexualdelikten - Rechtsanwalt Strafrecht

Gerade bei Vorwurf von Sexualdelikten ist die Problematik der Vorurteile und der Vorverurteilung besonders präsent und wirkt sich oft verheerend für die Angeklagten aus. Selbst im Falle eines Freispruchs sind Betroffene oft in ihrem sozialen wie beruflichen Umfeld entsprechend "gebrandmarkt". Meine Aufgabe als im Strafrecht tätiger Rechtsanwalt in solchen Fällen ist - neben der eigentlichen Verteidigung meines Mandanten - zu verhindern, dass Vorverurteilungen und vage Verdächtigungen an die Öffentlichkeit gelangen.

Der Kachelmann-Prozess aus den Jahren 2010 und 2011 ist nach wie vor ein hervorragendes Negativbeispiel über die Auswirkung von Vorverurteilungen und wie bestimmte Medien ihren Teil dazu beitragen. In kaum einem anderen Bereich im Strafrecht ist die Anzahl an Falschbeschuldigungen so hoch wie bei Sexualstraftaten.

Kapitaldelikte (Tötungsdelikte) sind besonders kritisch

Insbesondere Vorwürfe wie z. B. gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge oder fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge oder sogar Mord haben ganz empfindliche Strafen zur Folge und erfordern von Anfang an die professionelle Verteidigung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt oder Fachanwalt. Bei Morddelikten droht im Extremfall lebenslange Freiheitsstrafe unter Umständen mit anschließender Sicherheitsverwahrung bei besonderer Schwere der SchuldEntscheidend für die Festlegung des Strafmaßes durch das Gericht ist die Frage, ob Mordmerkmale erfüllt sind oder mit welchen Motiven und Absichten der Täter handelte.

Hier ist im Rahmen der Strafverteidigung das ganze Können des Rechtsanwalts oder Fachanwalts gefordert. Denn es macht für den Angeklagten einen ganz erheblichen Unterschied aus, ob das Gericht z. B. von Mord ausgeht, oder ob es davon überzeugt werden kann, das "lediglich" ein Totschlag vorlag. Als Rechtsanwalt ist es meine Aufgabe, immer und überall auf ein faires Verfahren hinzuwirken und auf das für meinen Mandanten bestmögliche Ergebnis hin zu arbeiten.

Kontakt zum Rechtsanwalt in Mönchengladbach

Kontaktieren Sie mich. Ich helfe Ihnen schnell, kompetent und vor allem vorurteilsfrei. Sind Sie oder ein Angehöriger mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert oder hatten Besuch von der Staatsanwaltschaft, dem Zoll oder der Polizei, nehmen Sie dringend zeitnah Kontakt zu meiner Kanzlei in Mönchengladbach auf.

 
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Kontakt

Rechtsanwalt Gregor U. Quodbach

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